Eppstein Fonds
Trauer um Jürgen Löns
Die Stadt Eppstein und die Bürgerstiftung Eppstein trauern um
Jürgen Löns
Er hat sich mit seinem ehrenamtlichen Engagement sehr für die Belange der Bürgerinnen Bürger eingesetzt. Herr Löns zählte zu den Mitgründern der Musikschule Eppstein-Rossert, des Kulturkreises und des Burgvereins. Er war Gründungsstifter der Bürgerstiftung. Gemeinsam mit seiner Ehefrau wurde die Treuhandstiftung „Eppstein Fonds“ zur Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlicher gegründet, die der Bürgerstiftung angegliedert ist.
In Anerkennung und Würdigung seiner besonderen Verdienste wurde ihm das Ehrenbürgerrecht verliehen.
Sein Tod ist ein großer Verlust.
Die Stadt Eppstein und die Bürgerstiftung Eppstein werden ihm ein ehrendes
Andenken bewahren und ihn in besonderer Erinnerung behalten.
Alexander Simon - Bürgermeister
Sabine Bergold - Erste Stadträtin
Bernhard Heinz - Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Christina Cantzler - Vorstand Bürgerstiftung
Dr. Christian Weiser - Beirat Bürgerstiftung
Eppstein Fonds zur Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlichen
gegründet November 2010 als Treuhandstiftung der Bürgerstiftung Eppstein von Frau Gertrud und Herrn Jürgen Löns
Das Stiftungskapital des Eppstein Fonds beträgt 206.000 Euro. Mit den Erträgen dieses Grundstocks und weiteren Spenden- zwischen 2.500 Euro und 5.000 Euro in den letzten Jahren- können Kinder und Jugendliche in Eppstein im Bildungsbereich und für die Teilnahme am sozialen Leben unterstützt werden:
Beiträge zu Klassenfahrten, Ferienfreizeiten, Nachhilfe und Musikschulunterricht, Mittagessen in der Betreuung, Arbeitsmittel und die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften werden gefördert. Wenn es möglich ist, übernehmen die Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil und begleiten so engagiert die Ausbildung ihrer Kinder.
Damit leistet der „Eppstein Fonds“ gezielt wirksame Hilfe für die jungen Bewohner der Stadt, welche für ihre Belange keine staatliche Hilfe erhalten können..
Die Anträge werden von den Schulen , Betreuungseinrichtungen, dem Sozialamt der Stadt oder den Erziehungsberechtigten selbst gestellt und die bewilligten Förderungen werden an die Kostenträger direkt überwiesen.